Norm
ABGB §1096 DRechtssatz
Die Mieter einer Wohnung bzw eines ganzen Hauses sind nicht gehalten zu dulden, daß sich der Hauseigentümer im Besitze eines Wohnungsschlüssels bzw eines Haustorschlüssels befindet und damit ihr Recht auf ausschließlichen Gebrauch der gemieteten Wohnung bzw des Hauses beeinträchtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0021505Dokumentnummer
JJR_19561030_OGH0002_0070OB00512_5600000_001