RS OGH 1956/10/31 3Ob451/56

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Veröffentlicht am 31.10.1956
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Norm

UWG §2 C2a

Rechtssatz

Eine mißbräuchliche Bezeichnung im Sinne des § 2 UWG liegt auch dann vor, wenn es sich um eine Gewöhnung des Publikums an eine unrichtige Bezeichnung handelt; daß irreführende Angaben allgemein gebraucht werden, ist ein Mißbrauch, der nicht zum Maßstab des Zulässigen genommen werden darf.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 451/56
    Entscheidungstext OGH 31.10.1956 3 Ob 451/56
    Veröff: ÖBl 1957,29

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0078371

Dokumentnummer

JJR_19561031_OGH0002_0030OB00451_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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