Norm
ZPO §528 C2Rechtssatz
Hat das Erstgericht einen Antrag wegen Verneinung der Antragslegitimation abgewiesen, das Rekursgericht aus denselben Gründen die Rekurslegitimation verneint und den Rekurs zurückgewiesen, so liegt in Wahrheit ein bestätigender Beschluß vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044265Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017