Norm
ZPO §503 Z2 C2bRechtssatz
Keine Umwürdigung des Ergebnisses eines Lokalaugenscheines betreffend ein Geschäftslokal, wenn das Berufungsgericht zusätzlich einen branchenkundigen Sachverständigen über die Eignung des Ersatzlokales vernimmt und dadurch den Beweis nach seiner wirtschaftlichen Seite hin ergänzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0043135Dokumentnummer
JJR_19561114_OGH0002_0010OB00475_5600000_001