Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Die Unterscheidung zwischen Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ist an sich zutreffend. Auf die Erledigung hat dies aber keinen Einfluß, weil der Besteller gegenüber dem Unternehmer aus dem Werkvertrage Anspruch auf Herstellung des Fahrzeuges auch in betriebssicherem Zustande hat (Schweißen der Kurbelwelle).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025617Dokumentnummer
JJR_19561128_OGH0002_0020OB00598_5600000_001