RS OGH 1956/11/28 2Ob598/56

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Veröffentlicht am 28.11.1956
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Die Unterscheidung zwischen Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ist an sich zutreffend. Auf die Erledigung hat dies aber keinen Einfluß, weil der Besteller gegenüber dem Unternehmer aus dem Werkvertrage Anspruch auf Herstellung des Fahrzeuges auch in betriebssicherem Zustande hat (Schweißen der Kurbelwelle).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 598/56
    Entscheidungstext OGH 28.11.1956 2 Ob 598/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025617

Dokumentnummer

JJR_19561128_OGH0002_0020OB00598_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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