Norm
ABGB §569Rechtssatz
Die im Protokoll über das Testament enthaltene Erklärung, daß sich das Gericht in einem Gespräch mit der Erblasserin von ihrer Handlungsfähigkeit überzeugt und ihre Testierfähigkeit festgestellt habe, entspricht den Erfordernissen des § 569 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015407Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2016