Norm
StPO §267 ARechtssatz
Die sicherste Probe auf die Identität der Anklage - und Urteilstat besteht darin, daß beide ohne Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem nicht Gegenstand zweier nebeneinander laufenden Anklagen oder Schuldurteile sein können, wie umgekehrt die Gegenstände des Urteiles und der Anklage dann sicher nicht identisch sind, wenn sie ohne Verletzung dieses Grundsatzes als Gegenstand zweier nebeneinander bestehender Anklagen oder zweier Schuldsprüche denkbar sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0098695Dokumentnummer
JJR_19561212_OGH0002_0050OS00253_5600000_002