Norm
ABGB §1029 A2Rechtssatz
Die Hausverwaltervollmacht berechtigt den Verwalter nicht, auf die Kündigung nach § 70 VersVG zu verzichten; der Verwalter darf darüber hinaus auch nichts unternehmen, wodurch dem Erwerber die Kündigungsmöglichkeit genommen wird; daher muß der Erwerber auch keinen vom Hausverwalter abgeschlossenen Versicherungsvertrag gelten lassen, der in einer auch dem Versicherer erkennbaren Weise dieses Kündigungsrecht vernichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038127Dokumentnummer
JJR_19561212_OGH0002_0030OB00594_5600000_002