Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Nach § 1162 ABGB und § 25 AngG kann das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigen Gründen gelöst werden. Dies hat auch sinngemäß für freie Dienstverträge (zwischen Unternehmern) zu gelten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, freier Dienstvertrag, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, AnwendungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0028558Dokumentnummer
JJR_19561212_OGH0002_0020OB00499_5600000_001