Norm
ABGB §1029 A2Rechtssatz
Der Abschluß einer Feuerversicherung (auch auf die Dauer von zehn Jahren) gehört in den gewöhnlichen Rahmen der Hausverwaltungsvollmacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025122Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.10.2018