Norm
ABGB §1162aRechtssatz
Wenn ein Dienstnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist auflöst und der Dienstgeber durch sein Verhalten schlüssig zum Ausdruck bringt, daß er auf der Einhaltung der Kündigungsfrist nicht besteht, ist eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses anzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, einverständliche Lösung, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, KonkludentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0028520Dokumentnummer
JJR_19561218_OGH0002_0040OB00148_5500000_002