Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Der Angestellte, der dem Lieferanten seines Dienstgebers in Aussicht stellt, qualitativ minderwertige Ware zu übernehmen, wenn der dafür ein Entgelt erhalte, setzt den Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Zuwendung unberechtigter Vorteile, Vertrauensverwirkung, Vertrauensunwürdigkeit, Untreue, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Bestechung, Schmiergeld, Anbot, Annahme, schlecht, mangelhaft, Vertrauensverwirkung, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0029789Dokumentnummer
JJR_19561218_OGH0002_0040OB00123_5600000_001