Norm
ABGB §1392 FRechtssatz
Eine nochmalige Zession der gleichen Forderung durch den Zedenten verschafft dem zweiten Zessionar keine Rechte an der bereits einmal gültig abgetretenen Forderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0032531Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021