Norm
ABGB §932 IIcRechtssatz
Ein Veräußerer handelt dann nicht rechtswidrig, wenn er die Sache mit einem zur Zeit des Vertragsabschlusses vorhandenen, dem Erwerber unbekannten Mangel liefert und zwar auch dann nicht, wenn der Mangel behebbar ist. Das Verschweigen einer Instandhaltungspflicht kann jedoch den Verkäufer zum Schadenersatz verpflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024338Dokumentnummer
JJR_19561219_OGH0002_0010OB00118_5600000_001