Norm
ABGB §1162 IAbRechtssatz
Bei einer auf eine Beleidigung gestützten fristlosen Entlassung kommt es nicht auf die strafrechtliche Wertung, sondern darauf an, ob dem Arbeitgeber deswegen nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist.
Schlagworte
*D*, Angestellte, erhebliche Ehrverletzung, Ehrenbeleidigung, Strafbarkeit, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, vorzeitige Auflösung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, strafbare Handlung, Fortbeschäftigung, WeiterbeschäftigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0104548Dokumentnummer
JJR_19561222_AUSL000_003AZR00091_5600000_001