Norm
UWG §9 C3cRechtssatz
Hat das Publikum sich daran gewöhnt, das Wort "Revue" in zusammengesetzten Zeitschriftentiteln, wie zB "Film-Revue", "Motor-Revue", jeweils als bloßen Zusatz zu einem spezialisierenden Hauptbestandteil des Titels aufzufassen, so kann die Kennzeichnungskraft, die das Wort "Revue" in Alleinstellung infolge Verkehrsdurchsetzung als Titel einer bestimmten Unterhaltungszeitschrift erlangt hat, so stark beeinflußt werden, daß ein Zusatz, der vom Publikum im obigen Sinne verstanden wird (hier: "Star-Revue"), die Verwechslungsgefahr mit "Revue" ausschließt. Veröff: NJW 1957,909
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0103609Dokumentnummer
JJR_19570108_AUSL000_0010ZR00058_5500000_001