RS OGH 1957/1/16 7Ob603/56, 4Ob128/11v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1957
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Norm

ABGB §1009
ABGB §1012
ABGB §1299

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt von seinem Klienten den strikten Auftrag hat, eine bestimmte Rechtshandlung vorzunehmen, und diesem Auftrag nicht nachkommt, so handelt er pflichtwidrig und ist daher grundsätzlich für den durch die Nichtbefolgung des Auftrages verursachten Schaden ersatzpflichtig.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 603/56
    Entscheidungstext OGH 16.01.1957 7 Ob 603/56
  • 4 Ob 128/11v
    Entscheidungstext OGH 19.10.2011 4 Ob 128/11v
    Vgl auch; Beisatz: Erhält ein Anleger deswegen das falsche Produkt, weil ein Anlageberater einen Kaufauftrag unrichtig an den Verkäufer weiterleitet, kann er verlangen, nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen vom Anlageberater so gestellt zu werden, wie er bei Weiterleitung der richtigen Erklärung stünde. (T1)

Schlagworte

RA

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0025465

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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