RS OGH 1957/1/16 7Ob562/56

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Veröffentlicht am 16.01.1957
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Norm

AO §10
EO §7 Ac
EO §97
EO §98 Abs2

Rechtssatz

Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zweier Verpflichteter wegen einer Forderung, die unter den über das Vermögen des einen Verpflichteten eröffneten Ausgleich fällt; Einantwortung des Nachlasses des einen Verpflichteten an den anderen vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, jedoch Verbücherung der Einantwortungsurkunde erst nach Eröffnung des Ausgleichs - und Zwangsverwaltungsverfahrens.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 562/56
    Entscheidungstext OGH 16.01.1957 7 Ob 562/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0000414

Dokumentnummer

JJR_19570116_OGH0002_0070OB00562_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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