RS OGH 1957/1/17 Bkd32/56

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Veröffentlicht am 17.01.1957
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Norm

DSt 1872 §2 C4

Rechtssatz

Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt

a) bei Errichtung eines Kaufvertrages seinem Auftraggeber verschweigt, daß im Kaufvertrag ein Mehrpreis erzielt wurde;

b) sich ohne Ermächtigung seitens seines Auftraggebers für die anläßlich der Entfertigung eines früheren Mieters aufgelaufenen Kosten einen Betrag von 6000,-- S verrechnet;

c) aus dem ihm von den Käufern übergebenen Kaufbetrag einen Teilbetrag zur Deckung seiner allfälligen Prozeßkosten in einem zu gewärtigenden Prozeß gegen seinen Auftraggeber zurückbehält.

Entscheidungstexte

  • Bkd 32/56
    Entscheidungstext OGH 17.01.1957 Bkd 32/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055839

Dokumentnummer

JJR_19570117_OGH0002_000BKD00032_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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