Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt
a) bei Errichtung eines Kaufvertrages seinem Auftraggeber verschweigt, daß im Kaufvertrag ein Mehrpreis erzielt wurde;
b) sich ohne Ermächtigung seitens seines Auftraggebers für die anläßlich der Entfertigung eines früheren Mieters aufgelaufenen Kosten einen Betrag von 6000,-- S verrechnet;
c) aus dem ihm von den Käufern übergebenen Kaufbetrag einen Teilbetrag zur Deckung seiner allfälligen Prozeßkosten in einem zu gewärtigenden Prozeß gegen seinen Auftraggeber zurückbehält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055839Dokumentnummer
JJR_19570117_OGH0002_000BKD00032_5600000_001