Norm
ABGB §863 CVRechtssatz
In der stillschweigenden Duldung einer konsens- und vertragswidrigen Benützung eines Bauwerkes ( Unterkunftshütte in einer verpachteten Gärtnerei, die nach der Baubewilligung nicht zu Wohn-, Schlaf- und Werkstättenzwecken verwendet und nicht geheizt werden darf ) liegt kein Verzicht auf Geltendmachung des Anspruches auf Unterlassung einer solchen Benützung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015910Dokumentnummer
JJR_19570123_OGH0002_0070OB00001_5700000_001