Norm
StPO §305Rechtssatz
Zur Frage der Formverletzung beziehungsweise Nichtigkeit, wenn bei der Vereidigung eines Geschwornen, der keinem Religionsbekenntnis angehört und die allen Geschwornen vorgesprochene Eidesformel mit den Worten "ich gelobe" beantwortet, der Handschlag unterlassen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0100621Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008