Norm
ABGB §863 DRechtssatz
Aus einer Teilzahlung allein ist die Anerkennung der Restschuld nicht zu erschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0014276Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2015