Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
In der regelmäßigen Weiterzahlung eines dem monatlichen Bargehalt des von der Besatzungsmacht entlassenen Dienstnehmers nahezu entsprechenden Betrages seitens des Bevollmächtigten des Dienstgebers (Esterhazy) während eines Zeitraumes von achtzehn Monaten nach der Entlassung durch die Besatzungsmacht, welch letzterer Maßnahme allerdings an sich Rechtswirksamkeit zuzuerkennen ist, kann nur eine konkludente einverständliche Nichtanerkennung der Entlassung erblickt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0104151Dokumentnummer
JJR_19570205_OGH0002_0040OB00132_5600000_001