RS OGH 1957/2/5 4Ob132/56

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Veröffentlicht am 05.02.1957
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Norm

ABGB §863 GI
ABGB §1162

Rechtssatz

In der regelmäßigen Weiterzahlung eines dem monatlichen Bargehalt des von der Besatzungsmacht entlassenen Dienstnehmers nahezu entsprechenden Betrages seitens des Bevollmächtigten des Dienstgebers (Esterhazy) während eines Zeitraumes von achtzehn Monaten nach der Entlassung durch die Besatzungsmacht, welch letzterer Maßnahme allerdings an sich Rechtswirksamkeit zuzuerkennen ist, kann nur eine konkludente einverständliche Nichtanerkennung der Entlassung erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 132/56
    Entscheidungstext OGH 05.02.1957 4 Ob 132/56
    Veröff: SozM IA/e,210

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0104151

Dokumentnummer

JJR_19570205_OGH0002_0040OB00132_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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