RS OGH 1957/2/6 2Ob24/57, 3Ob636/82, 9Ob49/08h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1957
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Norm

ZPO §1 Ba
ZPO §477 Abs1 Z5 D5
ZPO §503 Z1 B2

Rechtssatz

Wenn keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Prozeßfähigkeit der Klägerin bestehen, ist auf die behauptete Nichtigkeit des Verfahrens nicht einzugehen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 24/57
    Entscheidungstext OGH 06.02.1957 2 Ob 24/57
  • 3 Ob 636/82
    Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob 636/82
    Auch; Beisatz: Läßt sich aus dem Revisionsvorbringen eine mangelnde Parteifähigkeit, die eine Nichtigkeit bedeuten würde nicht ableiten, ist die wegen Nichtigkeit erhobene Revision mit Beschluß zurückzuweisen. (T1)
  • 9 Ob 49/08h
    Entscheidungstext OGH 09.07.2008 9 Ob 49/08h
    Auch; Beisatz: Bestehen somit keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Prozessfähigkeit einer Partei, dann ist auf die behauptete Nichtigkeit nicht weiter einzugehen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0035150

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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