RS OGH 1957/2/6 2Ob36/57

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Veröffentlicht am 06.02.1957
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Norm

ABGB §91 C3b
6.DVEheG §5
WEG 1975 §11

Rechtssatz

Wenn die eheliche Eigentumswohnung vom Manne als Alleineigentümer aufgegeben wird, tritt nicht ein niemals vorhanden gewesenes Mietrecht der Gattin in Erscheinung. Die Möglichkeit einer allfälligen Übertragung des Mietrechtes an die Gattin nach der

6. DvEheG kommt nicht in Betracht, wenn die Ehe noch nicht geschieden ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 36/57
    Entscheidungstext OGH 06.02.1957 2 Ob 36/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0047304

Dokumentnummer

JJR_19570206_OGH0002_0020OB00036_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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