Norm
ABGB §91 C3bRechtssatz
Wenn die eheliche Eigentumswohnung vom Manne als Alleineigentümer aufgegeben wird, tritt nicht ein niemals vorhanden gewesenes Mietrecht der Gattin in Erscheinung. Die Möglichkeit einer allfälligen Übertragung des Mietrechtes an die Gattin nach der
6. DvEheG kommt nicht in Betracht, wenn die Ehe noch nicht geschieden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0047304Dokumentnummer
JJR_19570206_OGH0002_0020OB00036_5700000_001