Norm
ABGB §879 Abs1 BIImRechtssatz
In den Worten "um den gleichen Kaufpreis" in einem Vertrag über die Einräumung eines Wiederkaufsrechtes liegt keine Vereinbarung einer Wertsicherung. Ein solcher Vertrag verstößt deshalb, weil eine nicht vorhersehbare Geldwertänderung eingetreten ist, nicht gegen die guten Sitten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0016679Dokumentnummer
JJR_19570207_OGH0002_0070OB00056_5700000_001