RS OGH 1957/2/7 3Ob20/57, 1Ob268/53, 3Ob136/58, 5Ob8/63, 2Ob156/73, 6Ob10/83, 6Ob631/84, 6Ob160/00y,

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Veröffentlicht am 07.02.1957
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Norm

ABGB §871 BIV

Rechtssatz

Ein gemeinsamer Irrtum der Vertragsparteien über den Inhalt der abgegebenen Erklärungen berührt die Gültigkeit des Vertrages nicht, wenn beide Vertragsparteien dasselbe wollten, die abweichende Erklärung daher nur eine falsa demonstratio darstellt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anleger; Aliud, Zertifikat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0016236

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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