Norm
ABGB §871 BIVRechtssatz
Ein gemeinsamer Irrtum der Vertragsparteien über den Inhalt der abgegebenen Erklärungen berührt die Gültigkeit des Vertrages nicht, wenn beide Vertragsparteien dasselbe wollten, die abweichende Erklärung daher nur eine falsa demonstratio darstellt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anleger; Aliud, ZertifikatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0016236Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.10.2017