Norm
ABGB §881 Abs2 IIRechtssatz
Der Anspruch des Dritten, von dem Versprechenden Erfüllung zu verlangen, ist ein Anspruch aus dem Deckungsverhältnis. Dieses ist nicht nur für den Inhalt und Umfang des Anspruches allein maßgebend, sondern auch für die Form des Geschäftes, ohne Rücksicht auf das Valutaverhältnis (Verhältnis zwischen Versprechensempfänger und Drittem).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0017074Dokumentnummer
JJR_19570213_OGH0002_0030OB00036_5700000_001