Norm
NWG §4 Abs3Rechtssatz
Zum Begriff "bei Wohnhäusern befindliche, zur Verhinderung des Zutrittes fremder Personen eingefriedete Gärten" (Erörterungen aus Anlass eines außerordentlichen Revisionsrekurses).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0071202Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019