Norm
ABGB §812 ARechtssatz
Auch bei einem bloß aus Liegenschaften bestehenden Nachlaß kann die Absonderung stattfinden, weil die vom Gesetz erforderte Vermengung mit dem Vermögen des Erben bei Liegenschaften in dessen Fähigkeit zur freien Verfügung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0013093Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.07.2014