Norm
ABGB §469aRechtssatz
Die Verpflichtung zur Löschung einer Vorhypothek ist begrifflich von der Bestellung eines neuen Pfandrechtes so verschieden, daß hiefür eine gesonderte Erklärung gefordert werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015211Dokumentnummer
JJR_19570213_OGH0002_0070OB00045_5700000_002