Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Pflichtenkollision und daher Doppelvertretung, wenn ein Anwalt, der bei Abschluß eines Übergabsvertrages beide Teile vertreten hat, später den Übernehmer in einem von der Erbin der Übergeberin gegen ihn anhängig gemachten Rechtsstreit auf Ungültigerklärung des Vertrages vertritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055364Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012