Norm
StPO §263 BRechtssatz
Wird eine Hauptverhandlung, in der eine noch nicht unter Anklage gestellte Tat hervorkam, vertagt, dann kann auch noch in einer späteren, sei es fortgesetzten oder neu durchgeführten Hauptverhandlung die Anklage auf diese Tat ausgedehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0098765Dokumentnummer
JJR_19570218_OGH0002_0050OS01274_5600000_001