Norm
EO §209Rechtssatz
Der (außerbücherliche) Pfandgläubiger an einer Forderung des Erstehers gegen die Verteilungsmasse (auszufolgende Beträge zur Berichtigung der Höchstbetragshypotheken) hat gegen die Nichtberücksichtigung seiner Forderung bei der Verteilungstagsatzung ein Rekursrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003023Dokumentnummer
JJR_19570220_OGH0002_0010OB00622_5600000_001