RS OGH 1957/2/27 3Ob306/56

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Veröffentlicht am 27.02.1957
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Norm

ABGB §1090 IVb
RLG §5

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme nach dem RLG verhindert keineswegs den Abschluß und das Wirksamwerden eines Mietvertrages und die Inbesitznahme des Bestandgegenstandes auf Grund des dadurch geschaffenen Privatrechtstitels, soweit der Mietvertrag mit der Person geschlossen wird, der auch der öffentlich - rechtliche Benützungstitel zusteht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 306/56
    Entscheidungstext OGH 27.02.1957 3 Ob 306/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0038283

Dokumentnummer

JJR_19570227_OGH0002_0030OB00306_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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