Norm
StGB §81 Z1 A2aRechtssatz
Beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges liegen dann besonders gefährliche Verhältnisse vor, wenn ein für fünf Personen zugelassener Personenkraftwagen (Opel-Rekord) außer dem Lenker mit noch sechs Personen besetzt ist und der Lenker, der nur über eine geringe Fahrpraxis verfügt, dadurch in der Lenkung stark behindert ist (Fahrt zur Nachtzeit auf glitschiger Fahrbahn).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0092743Dokumentnummer
JJR_19570228_OGH0002_0050OS00003_5700000_002