Norm
ABGB §297 ARechtssatz
Eine Trennung des Eigentums an Inädifikaten einerseits und des Eigentums am Grunde andererseits ist rechtlich unmöglich; jedoch ist eine Vereinbarung, die dies vorsieht, nicht in ihrer Gesamtheit nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0009844Dokumentnummer
JJR_19570306_OGH0002_0030OB00086_5700000_001