Norm
ABGB §297 BRechtssatz
Bauwerke, die in der Absicht erbaut wurden, dass diese Baulichkeiten stets und dauernd mit den bezüglichen verbauten Grundstücken verbunden bleiben sollen, stellen nicht Superädifikate, sondern Liegenschaftszugehör im Sinne des § 297 ABGB dar (SS - Kaserne Ebelsberg).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0009946Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2022