Norm
ZPO §503 Z2 C3cRechtssatz
Wenn die Untergerichte keinen Anlaß sahen, den Akt wegen Verdachtes des Verbrechens der falschen Zeugenaussage an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Strafverfahrens abzutreten, so ist dies ein Akt der Beweiswürdigung, der im Revisionsstadium keiner Überprüfung mehr zugänglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0043278Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012