RS OGH 1957/3/6 1Ob43/57, 7Ob75/12y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1957
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Norm

ZPO §503 Z2 C3c

Rechtssatz

Wenn die Untergerichte keinen Anlaß sahen, den Akt wegen Verdachtes des Verbrechens der falschen Zeugenaussage an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Strafverfahrens abzutreten, so ist dies ein Akt der Beweiswürdigung, der im Revisionsstadium keiner Überprüfung mehr zugänglich ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 43/57
    Entscheidungstext OGH 06.03.1957 1 Ob 43/57
  • 7 Ob 75/12y
    Entscheidungstext OGH 30.05.2012 7 Ob 75/12y
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0043278

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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