Norm
ABGB §1438 CbRechtssatz
Wenn der Kläger selbst von seiner Forderung eine von ihm anerkannte Gegenforderung des Beklagten in Abzug bringt, ist damit letzterem die Möglichkeit genommen, seine Forderungen aufrechnungsweise im Prozeß geltend zu machen. In einem solchen Fall kann dem Kläger nur der Betrag seiner als zu Recht bestehend erkannten Forderung zugesprochen werden, der über die Gegenforderung hinausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0033898Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.07.2019