RS OGH 1957/3/7 Bkd52/56, Bkd3/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1957
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch Mitwirken an der Abfassung eines Briefes, in dem der Adressat zur Annahme eines Vergleichsanbotes durch den Hinweis veranlaßt werden sollte, daß das Finanzamt sich bei Weiterführung des Prozesses für seine gesamten Einnahmen der letzten Jahre interessieren werde.

Entscheidungstexte

  • Bkd 52/56
    Entscheidungstext OGH 07.03.1957 Bkd 52/56
  • Bkd 3/85
    Entscheidungstext OGH 21.10.1985 Bkd 3/85
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056764

Dokumentnummer

JJR_19570307_OGH0002_000BKD00052_5600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten