RS OGH 1957/3/7 Bkd52/56

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Veröffentlicht am 07.03.1957
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwaltsanwärter, der bei einem Anwalt tätig ist, in dieser Zeit im eigenen Namen eine anwaltliche Tätigkeit entfaltet, sich hiebei einer Stampiglie bediente, die geeignet war, den Eindruck zu erwecken, daß er selbständiger Rechtsanwalt sei, und im amtlichen Telefonbuch eine zur Irreführung geeignete Berufsbezeichnung veranlaßte.

Entscheidungstexte

  • Bkd 52/56
    Entscheidungstext OGH 07.03.1957 Bkd 52/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056485

Dokumentnummer

JJR_19570307_OGH0002_000BKD00052_5600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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