Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch:
1) Exekutionsführung zur Hereinbringung eines bereits bezahlten Betrages (der eigenmächtig auf eine andere Schuld verrechnet wurde),
2) Abhängigmachen eines Vergleichsabschlusses von der Rückziehung einer Disziplinaranzeige,
3) Ansichnahme und Durchsuchung der Brieftasche des Verpflichteten durch den beim Exekutionsvollzug intervenierenden Rechtsanwaltes bzw Rechtsanwaltsanwärter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056082Dokumentnummer
JJR_19570308_OGH0002_000BKD00012_5600000_001