Norm
ZPO §515Rechtssatz
Der Beschluss, womit ein Berichtigungsantrag erst in zweiter Instanz zurückgewiesen wird, ist insbesondere dann abgesondert anfechtbar, wenn eine weitere anfechtbare Entscheidung im Verfahren nicht mehr ergehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0043974Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.12.2015