Norm
StVO §93 Abs1Rechtssatz
Keine Verpflichtung des Hauseigentümers zur Schneereinigung an Stellen, die weder zu den an der Liegenschaft vorbeiführenden oder sonst im Zuge des allgemeinen Verkehrs gelegenen Gehwegen gehören noch die Zugänge zu Häusern oder Grundstücken bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0075599Dokumentnummer
JJR_19570313_OGH0002_0070OB00108_5700000_002