Norm
ABGB §1090 IcRechtssatz
Das Feststellungsbegehren, es bestehe zwischen den Streitteilen ein Bestandvertrag, ist mangels rechtlichen Interesses abzuweisen, wenn feststeht, daß der Beklagte (der als Bestandgeber in Anspruch genommen wird) das Haus inzwischen weiterveräußert hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0020401Dokumentnummer
JJR_19570313_OGH0002_0010OB00662_5600000_001