RS OGH 1957/3/13 1Ob662/56, 8Ob586/88

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Veröffentlicht am 13.03.1957
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Norm

ABGB §1090 Ic
ABGB §1120 D
ZPO §228 B3aa

Rechtssatz

Das Feststellungsbegehren, es bestehe zwischen den Streitteilen ein Bestandvertrag, ist mangels rechtlichen Interesses abzuweisen, wenn feststeht, daß der Beklagte (der als Bestandgeber in Anspruch genommen wird) das Haus inzwischen weiterveräußert hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0020401

Dokumentnummer

JJR_19570313_OGH0002_0010OB00662_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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