Norm
DSt 1872 §29 Abs4Rechtssatz
Gegen den Einleitungsbeschluss ist ein Rechtsmittel auch dann versagt, wenn darin vorgebracht wird, es könnten Ablehnungsgründe gegen Mitglieder des Disziplinarrates geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055854Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2015