Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Kein rechtlicher Zusammenhang, wenn sich die Klageforderungen und die Gegenforderungen auf verschiedene Zeitperioden des Dienstverhältnisses, auf verschiedene Lohnperioden beziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsverhältnis, AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0040685Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014