Norm
Krnt HöfeG §7 Z4Rechtssatz
Der überlebende Eheteil, der nicht Miteigentümer des Hofes ist, kann denselben nur dann übernehmen, wenn weder gesetzliche Erben der ersten oder zweiten Linie noch Großeltern vorhanden sind bzw wenn alle seine Miterben auf die Übernahme des Hofes verzichten oder hievon nach § 7 Z 4 Krnt HöfeG ausgeschlossen sind. Zur Erbfolge nach dem Krnt HöfeG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0063479Dokumentnummer
JJR_19570327_OGH0002_0010OB00180_5700000_001