Norm
AußStrG §16 BIII2bRechtssatz
Die Frage, ob die vertragsmäßige Regelung der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Unterhaltes, soweit dieser das im § 166 ABGB vorgesehene Ausmaß übersteigt, als Schenkung zu beurteilen ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich gelöst und läßt sich verschieden beantworten; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0086798Dokumentnummer
JJR_19570327_OGH0002_0070OB00138_5700000_001